Die DGP GmbH hat kurzfristig darüber informiert, dass sie die Akkreditierung als fachliche Stelle für die Zulassung von Ausbildungsstätten mit Wirkung zum 15.04.2024 zurückgegeben hat. Damit gibt es derzeit keine Möglichkeit der Zertifizierung durch eine fachliche Stelle.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) teilt mit, dass es derzeit Lösungen prüft und erarbeitet, wie mit der Zulassung von Ausbildungsstätten zukünftig verfahren wird und gibt folgende Richtlinie für diesen Moment heraus: „Bis zur Zulassung durch eine neue fachliche Stelle oder andere Zulassungsregelungen können nicht zertifizierte Ausbildungsstätten weiter ausbilden. Wir bitten Sie, hierbei zu beachten, dass seit Inkrafttreten der AHundV jede Ausbildung, die ab dem 1. März 2023 begonnen wurde oder wird, nach den Ausbildungsinhalten von Anlage 4 der AHundV absolviert werden muss.“ 05.04.2024