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Die Kynos Stiftung Hunde helfen Menschen ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts (§§80 BGB) und verfolgt ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Alle finanziellen Zuwendungen sind steuerlich als Spenden absetzbar. Auch Schenkungen, Nachlässe und testamentarische Zuwendungen sind steuerfrei und fließen zu 100% in die Arbeit der Kynos Stiftung. Natürlich erhalten Sie eine Spendenquittung zur Vorlage beim Finanzamt.

Spendenkonto Volksbank Eifel eG

IBAN: DE 38 5866 0101 0008 0835 41
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Jeder Betrag, auch der Kleinste, ist uns herzlich willkommen. Es hilft uns sehr, die intensive und teure Ausbildung für einen Assistenzhund finanzieren zu können.

Patenschaft

Mit einem noch so geringen festen Monatsbeitrag können Sie dauerhaft helfen so lange Sie möchten, ohne jegliche vertragliche Bindung. Hierzu können Sie bei der Option PayPal eine dauerhafte Abbuchung einrichten oder verwenden Sie unsere Bankverbindung im Lastschriftverfahren. Geben Sie hier im Betreff  "Spendenbeitrag" ein.

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Nachlasspende

Eine Testamentverfügung kann konkret, sicher und langfristig eingesetzt werden. Viele Menschen haben ein großes Interesse daran, dass ihr Vermögen und ihr Wille über ihren Tod hinaus respektiert wird.

Spenden statt Schenken

Geburtstag – Jubiläum – Hochzeit – Weihnachtsgeschenke, …

Unternehmen oder Firmen, anstatt Kundengeschenke spenden Sie Gedenk- oder Kondolenzspenden bei Trauerfällen anstatt Blumen und Kränzen