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Die Kynos Stiftung Hunde helfen Menschen ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts (§§80 BGB) und verfolgt ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Alle finanziellen Zuwendungen sind steuerlich als Spenden absetzbar. Auch Schenkungen, Nachlässe und testamentarische Zuwendungen sind steuerfrei und fließen zu 100% in die Arbeit der Kynos Stiftung. Natürlich erhalten Sie eine Spendenquittung zur Vorlage beim Finanzamt.
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Patenschaft
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Nachlasspende
Eine Testamentverfügung kann konkret, sicher und langfristig eingesetzt werden. Viele Menschen haben ein großes Interesse daran, dass ihr Vermögen und ihr Wille über ihren Tod hinaus respektiert wird.
Spenden statt Schenken
Geburtstag – Jubiläum – Hochzeit – Weihnachtsgeschenke, …
Unternehmen oder Firmen, anstatt Kundengeschenke spenden Sie Gedenk- oder Kondolenzspenden bei Trauerfällen anstatt Blumen und Kränzen