Wir fördern

Die Kynos Stiftung Hunde helfen Menschen fördert die begleitete Selbstausbildung von Assistenzhunden (siehe Förderkriterien) sowie in begründeten Einzelfällen auch die Ausbildung von Schulhunden. Sie bildet selbst aktiv keine Hunde aus und vermittelt keine fertig ausgebildeten Hunde.

Förderkriterien

Wir fördern die begleitete Selbstausbildung von Assistenzhunden gem. Abschnitt 3 §7 der Assistenzhundeverordnung (AHundV).(https://www.bmas.de/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben) vom 19.12.2022 mit Einzelbeträgen von bis zu 1.500,00 Euro pro Förderantrag.

  • Wir fördern keine Anschaffung von Welpen. Der auszubildende Hund muss bereits vorhanden und seine Eignung zur Ausbildung als Assistenzhund von der Ausbildungsstätte schriftlich bestätigt sein (als Anlage zum Antrag einzureichen).
  • Wir vermitteln keine Trainer*innen bzw. Ausbildungsstätten. Die Antragssteller müssen sich selbst um eine Ausbildungsstätte in Ihrer Wohnortnähe bemühen.

In unserem Förderantragsformular (pdf), das wir Ihnen auf Anfrage gerne zusenden, fragen wir weiterhin die folgenden Unterlagen (als Anlagen einzureichen) ab:

  • Schriftliche Befürwortung eines Assistenzhundes durch den behandelnden Arzt und/oder Psychologen und/oder sozialen Dienst.
  • Kostenvoranschlag der Ausbildungsstätte für die Ausbildung
  • Nachweis der Qualifikation der Ausbildungsstätte gem. Assistenzhundeverordnung
  • Diagnoseunterlagen der Beeinträchtigung

Bitte fordern Sie unser Antragsformular nur an, wenn Sie die oben genannten Unterlagen bereitstellen können und unsere Förderkriterien gelesen und verstanden haben. Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden. Die uns übersandten Unterlagen werden streng vertraulich gehandhabt und nicht an Dritte weitergegeben (s. Datenschutzerklärung). Uns ist bewusst, dass es sich dabei um personenbezogene sensible Daten handelt, die wir mit besonderer Sorgfalt behandeln und speichern.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Wir behalten uns die Ablehnung von Förderanträgen ohne weitere Begründung vor.

Bei Minderjährigen ist das Formular von mindestens einem Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen.

Eine bestandene Assistenzhundeprüfung am Ende der Ausbildung gem. Assistenzhundeverordnung ist keine Voraussetzung oder Bedingung für den Erhalt einer Förderung. Sie müssen die Förderung auch dann nicht zurückzahlen, wenn Ihr Hund die Assistenzhundeprüfung wider Erwarten nicht bestehen sollte. Allerdings erbitten wir für unsere eigene interne Evaluation einen Bericht der Ausbildungsstätte über die bestandene oder nicht bestandene Prüfung sowie einen kurzen jährlichen Bericht des Antragsstellers über die Arbeit des Assistenzhundes. (Antragsformular anfordern)

Antragsverfahren

Nachdem Sie uns das ausgefüllte Antragsformular mit allen Anlagen postalisch oder per E-Mail zugesandt haben (siehe Kontakt) , erhalten Sie zunächst eine formale Eingangsbestätigung.

Der Vorstand tagt mindestens ein Mal pro Quartal und entscheidet gemeinsam über die vorliegenden Förderanträge.

Förderzusagen werden aufgrund der Unterlagen, aber auch aufgrund der pro Jahr zur Verfügung stehenden Fördermittel getroffen. Wir bemühen uns ferner, eine ausgewogene Auswahl verschiedener Assistenzhunde pro Jahr zu fördern (z. B. nicht nur PTBS-Assistenzhunde, sondern auch mindestens einen Diabetes-Warnhund etc.).

Absagen können, aber müssen keine Begründung enthalten und enthalten keine Wertung des Förderanliegens oder der beantragenden Person.